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Kann ich oder können wir uns das überhaupt leisten, werden Sie sich sicher fragen. Das Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) weist ausdrücklich darauf hin, dass der Pflegebedürftige ein Wahlrecht beim Aussuchen einer geeigneten Pflegeeinrichtung hat. Wir sind anerkannter Vertragspartner der Pflegekassen und des Sozialhilfeträgers.
In der Regel betragen die monatlichen Leistungen der Pflegekasse für stationäre Pflege (neu seit Juli 2008):
| Pflegestufe 1 | EURO 1.023,-- | |
| Pflegestufe 2 | EURO 1.279,-- | |
| Pflegestufe 3 | EURO 1.470,-- | |
| Härtefall | EURO 1.750,- |
In Hamburg gibt es außerdem die Möglichkeit, ein Pflegewohngeld (Einkommensabhängige Einzelförderung) zu beantragen. In Anbetracht der persönlichen Einkommensverhältnisse sind hier Zuschussmöglichkeiten bis zur vollen Höhe der Investitionskosten möglich.
Reicht das persönliche Einkommen auch mit Inanspruchnahme der vorgenannten Zuschüsse zur Deckung der gesamten Kosten nicht aus, so können letztlich Sozialhilfemittel beantragt werden.
Für jeden Interessenten besteht prinzipiell, unabhängig von seiner jeweiligen finanziellen Situation, die Möglichkeit, in unseren Häusern zu leben.
© 2005 Haus Alstertal Seniorenpflegegesellschaft mbH, 0: Impressum